Was ist im Todesfall zu tun?
Nützliche Informationen zu den wichtigsten Schritten
Im Trauerfall werden wichtige Dokumente benötigt, die bereits im Vorfeld in einem Vorsorge-Ordner zusammengestellt werden sollten, um eine zeitaufwendige Suche vor einer Beerdigung zu vermeiden. Nach der Zusammenstellung müssen Bestattung und Trauerfeier geplant werden. Für alle anfallenden Schritte finden Sie hier Informationen. Zunächst muss entschieden werden, welche Formalitäten selbst übernommen und welche an ein Bestattungsinstitut delegiert werden sollen.
1. Arzt benachrichtigen
Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese durch die Krankenhausverwaltung ausgestellt. Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürlich Todesursache vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden. Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun.
2. Bestatter benachrichtigen
Es ist sinnvoll, einen Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen von ihm Abschied nehmen können. Bestatter klären Angehörige gern darüber auf, was dabei zu beachten ist. Bevor ein Bestatter benachrichtigt wird, ist zu prüfen, ob der Verstorbene mit einem bestimmten Bestatter bereits einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Im Beratungsgespräch mit dem jeweiligen Bestatter sollte anschließend geklärt werden, welche Festlegungen getroffen wurden.
3. Engste Angehörige benachrichtigen
4. Wichtige Dokumente im Trauerfall
- Nachweis über den letzten Wohnsitz
- Todesbescheinigung vom Arzt
- Personenstandsurkunden
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde
- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen.
- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen)
- Private Sterbegeldversicherungen, Nachbarschaftshilfevereine (falls vorhanden)
- Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden.
- Angaben zu betrieblichen Renten
- Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.
- Testament, Erbvertrag, Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar.
- Letztwillige Verfügung, falls eine Kremation und gegebenenfalls darüber hinaus eine Seebestattung gewünscht wird.
5. Erledigung der Formalitäten
- Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes, die sogenannte Abmeldung. Es muss nicht überall ein Original vorgelegt werden - bei der Abmeldung von bestimmten Versicherungen, wie beispielsweise bei Autoversicherungen - reicht eine Fotokopie. Bei Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss ein Original vorliegen.
- Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte
- Terminfestlegung bei der Gemeinde und/oder Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung
- Terminfestlegung mit dem Pfarrer/dem Trauerredner
- Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier (Organist, Musiker, CD)
- Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle
- Auslegung einer Kondolenzliste
- Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen und ggf. Blumen für die letzte Verabschiedung anstelle einer Handvoll Erde, wenn gewünscht
- Druck von Traueranzeigen und Danksagungen
- Druck von Sterbebildchen, wo regional üblich
- Aufgabe von Traueranzeigen in der Tagespresse
- Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte
- Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen